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BGH, 24.03.1959 - 5 StR 20/59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 27.01.1955 - StE 22/54
Auszug aus BGH, 24.03.1959 - 5 StR 20/59
Der frühere 6. (jetzt 3.) Strafsenat hat in der Entscheidung BGHSt 7, 234, 237 [BGH 27.01.1955 - StE 22/54] ausgeführt, da die erfolglose Beihilfe durch ausdrückliche Entscheidung des Gesetzgebers straflos geworden sei, könne auch die Anstiftung zu ihr nicht strafbar sein, dasselbe müsse aber auch für die erfolglose Anstiftung zur Beihilfe gelten. - BGH, 28.10.1952 - 1 StR 417/52
Aufsichts- und Betreuungsverhältnis zwischen Stiefvater und Stieftochter - …
Auszug aus BGH, 24.03.1959 - 5 StR 20/59
Daß die erfolglose Aufforderung zur Selbstabtreibung nach § 49 a Abs. 1 StGB in Verbindung mit § 218 Abs. 3 StGB strafbar ist, hat der Bundesgerichtshof bereits in der Entscheidung BGHSt 3, 228 ausgesprochen; die hiergegen im Schrifttum geltend gemachten Bedenken (vgl. insbes. Dreher NJW 1953, 313) geben keine Veranlassung, von dieser Rechtsprechung abzugehen.